Mit Erschrecken beobachte ich seit drei oder vier Jahren, den Trend einiger SaisonkennzeichenbesitzerInnen (auch ich habe Saisonkennzeichen), sein scheinbar angeknakstes Ego zumindest durch Motorradbilder im Wohn- oder gar Schlafzimmer in den Sozialen Medien aufpolieren zu müssen.
Ich hoffe doch, dass alle, die das tun, ihren Tank leeren. Denn es gibt zur Lagerung von leichtentzündlichen und hochexplosiven Gefahrstoffen einige Vorschriften zu beachten. Ich möchte nicht neben einem Nachbarn wohnen, der sein vollgetanktes Motorrad in seine Bude stellt und womöglich noch mit nem Schwedenofen heizt ...
Gesetzliche Vorschriften zur Lagerung von Benzin in privaten Räumen
Wer einen Betrieb führt und mit Benzin hantieren muss, muss gewisse Vorschriften beachten: Genannt hier mal die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) und die Garagenverordnung.
Die u.a. TRGS und Garagenverordnung gilt auch für Privatpersonen. Welche Vorschriften gibt es? (ich habe das im Netz Recherchierte hier zusammengetragen - das ist keine Rechtsberatung!)
Lagerung von Benzin in der Wohnung: Höchstens 1 Liter.
Dann so, dass davon keine Gefahr ausgeht. Am besten immer in einem Metallbehälter.
Lagerung von Benzin im Keller: 20 Liter.
Das gilt in einem Mehrfamilienhaus pro Gesamtkeller - egal, wieviele Familien und Kellerabteile dort vorhanden sind. Bei einem 5 Parteienhaus mit 5 Kellerabteilen wären das pro Familie/Kellerabteil höchstens 4 Liter. Wohnt man zur Miete, sollte man im Mietvertrag schauen, ob das Lagern von Benzin im Keller überhaupt erlaubt ist. Sollte man trotz Verbots des Vermieters Benzin im Keller lagern, so kann das u. U. wegen vertragswidriger Nutzung zur Kündigung führen.
Lagerung von Benzin in der Garage: 20 Liter in Kleingaragen bis 100m².
Lagerung von Benzin an sensiblen Orten wie öffentlich zugängliche Durchgänge, Treppen, Flure und Durchfahrten – also Orte, die für andere zugänglich sind - verboten.
Freunde von uns haben am Anfang diesen Jahres schmerzlich am eigenen Leib miterleben dürfen, wie schnell sich durch einen versehentlich entstandenen, kaum merklichen Funken ein monströses Feuer entfachen und ausbreiten kann. Es hat "nur" ein Motorrad erwischt, denn das Feuer war in der Garage ausgebrochen. Der Schaden an der Garage war immens und das Feuer konnte gerade noch von der Feuerwehr vorm Übergriff auf's Haus geschützt werden.
Wenn ihr schon Euer geliebtes Motorrad in Eurer Bude abstellen wollt, dann bitte so, dass ihr niemanden gefährdet: Benzin raus, Batterie raus oder durch eine LiFePO4 Batterie ersetzen und das Benzin dann bitte so lagern nach den oben aufgeführten Regeln. Wohnst Du alleine im Wald, auf 20 Kilometern keinen Nachbarn, dann stell Dir Deine Hütte voll mit Deinen fahrbaren Untersätzen.
Außerdem sei noch erwähnt, dass Motorradtanks eine Be-/Entlüftung haben: Es gast also immer etwas Benzin aus in den Raum. Das scheinen einige auch immer zu vergessen.
Leichtentflammbare und explosive Flüssigkeiten haben in der Wohnung, im Haus einfach nichts zu suchen.
Wie man am besten sein Motorrad einwintert, habe ich bereits in diesem Artikel beschrieben: Motorrad richtig einwintern